Die gesetzliche Rentenversicherung führt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mit dem Ziel durch, eine erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden („Reha vor Rente“).
Außerdem müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein (z. B. 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren). Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger.
Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie z. B. über die Deutsche Rentenversicherung. Bei der Antragstellung können Sie grundsätzlich einen Wunsch äußern, wo die Maßnahme durchgeführt werden soll („Wunsch- und Wahlrecht des Patienten nach §9 SGB IX“). Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Sie können einfach einen unverbindlichen Termin in unserer Reha-Sprechstunde vereinbaren.
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfolgen in unserem Haus ganztägig ambulant und dauern üblicherweise 15 Behandlungstage á 6 Stunden. Sie können verkürzt oder bei medizinischer Notwendigkeit auch verlängert werden. Die ganztägig ambulante Durchführung zeigt sich in den Qualitätsparametern der Deutschen Rentenversicherung der stationären Durchführung ebenbürtig oder besser. Die strukturellen und personellen Voraussetzungen sind dieselben.
Die ambulante wohnortnahe Durchführung gibt dem Patienten die Möglichkeit neu Erlerntes umgehend umzusetzen und bei Unsicherheiten am nächsten Tag ggf. Rücksprache halten zu können. Familienangehörige können aktiv in den Therapieprozess einbezogen werden. Der Patient kann nach Therapieende in gewohnter Umgebung entspannen. Ein weiterer Vorteil ist die Arbeitsplatznähe, welche für die berufliche Wiedereingliederung von Vorteil sein kann. Betriebsärzte und behandelnde Ärzte können schneller kontaktiert werden.
Die Rehabilitation beinhaltet Diagnostik und Therapie sowie Aufklärung und Information zur jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden gemeinsam Therapieziele entwickelt.
Bei Durchführung einer ganztägig ambulanten Rehabilitation über die gesetzliche Rentenversicherung ist die Maßnahme zuzahlungsfrei.