Nachsorge – Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

Die IRENA (Intensivierte Reha Nachsorge) ist ein Nachsorge-Programm der Deutschen Rentenversicherung. Es kann im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation erfolgen und dient dem Erhalt und der Verbesserung des Rehabilitationserfolges. Die Empfehlung zur Durchführung der IRENA erfolgt durch die Ärzte zum Ende des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung.

Die indikationsspezifischen Therapien werden in der Regel als Gruppenleistungen in von der Deutschen Rentenversicherung zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Medizinisch sinnvoll ist es, die IRENA möglichst zeitnah zu beginnen. Die Versicherten sollten sich daher möglichst umgehend bei der von ihrem Rehabilitations-Arzt empfohlenen Einrichtung melden.

Bei Erkrankungen des Bewegungsapparates können maximal 24 Termine á 90 – 120 Minuten ein- bis mehrfach wöchentlich durchgeführt werden. Die physiotherapeutischen und trainingsbezogenen Interventionen müssen innerhalb eines halben Jahres nach Ende der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme abgeschlossen sein.

Die IRENA wird berufsbegleitend (zum Beispiel in den Abendstunden) angeboten. Eine Zuzahlung ist von den Versicherten nicht zu leisten. Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.

Medizinische Trainingstherapie

Diplom Sportwissenschaftler erstellen aufgrund der jeweiligen Indikation einen individuellen Trainingsplan mit dem Patienten, in welchem Elemente der Sport- und Bewegungstherapie verbunden werden. Die Leistungen der Medizinischen Trainingstherapie werden im Rahmen einer ambulanten Maßnahme täglich erbracht und beinhalten:

  • Muskelaufbautraining mit und ohne Geräte
  • Koordinatives- und Sensomotorisches Training
  • Funktionelles Training & Redcord Schlingentraining
  • Reaktionstraining
  • Ausdauertraining

Das Training findet in einer jeweils 60- oder 90-minütigen Einheit unter fachkundiger Anleitung der Therapeuten statt. Sie erhalten bei uns auch ambulante Krankengymnastik am Gerät bei Vorlegen einer entsprechenden, ärztlichen Heilmittelverordnung oder als Selbstzahler.

Therapie – Ergotherapie und Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit

In unserer Einrichtung stellen Arbeitsplatzanalysen- und Beratungen sowie arbeitsplatzbezogenes Training in der Rehabilitation und der ergotherapeutischen Tätigkeit für unsere berufstätigen Patienten einen besonderen Schwerpunkt dar.

Weiterhin stehen Überprüfung und Training zur Wiedererlangung individueller Handlungskompetenzen (ADL) im Fokus unserer ergotherapeutischen Interventionen.

Neben dem funktionellen Training werden Hilfsmittelversorgungen eingeleitet und deren Gebrauch geübt.

Ferner bieten wir Versicherungen, Arbeitgebern, Arbeitsmedizinern und Berufsgenossenschaften für die Erfassung der individuellen funktionellen Leistungsfähigkeit von Probanden, Versicherten oder Arbeitnehmern das EFL- Testverfahren von S. Isernhagen an.

In den Bereichen Orthopädie und Neurologie erhalten Sie bei uns auch ambulante Ergotherapie bei Vorlegen einer entsprechenden, ärztlichen Heilmittelverordnung oder als Selbstzahler.

Therapie – Physiotherapie / Krankengymnastik

Die physiotherapeutische / krankengymnastische Behandlung ist ein zentraler Pfeiler der Rehabilitation.

Unsere qualifizierten Therapeuten legen nach einer fundierten Befunderhebung individuelle Behandlungsziele mit ihnen fest und stimmen die physiotherapeutischen Therapieangebote in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen auf ihr Krankheitsbild ab.

Vorrangiges Ziel der Physiotherapie ist es, die Bewegungs-/ Funktionsfähigkeit des Körpers zu erhalten/zu verbessern oder wiederherzustellen und Schmerzen zu lindern.

 

Dafür steht uns folgendes Leistungsspektrum zur Verfügung:

  • Manuelle Therapien (Kaltenborn, Cyriax, Maitland, Mc Kenzie)
  • Krankengymnastik auf neurophysiol. Grundlage (PNF)
  • Bobath
  • Schroth-Therapie
  • Sportphysiotherapie
  • Cranio-Sacral-Therapie
  • Triggerpunkttherapie
  • Atemtherapie
  • FBL

Sie erhalten bei uns auch ambulante Physiotherapie bei Vorlegen einer entsprechenden, ärztlichen Heilmittelverordnung oder als Selbstzahler.

Multimodales Rückenschmerzprogramm

Unter bestimmten versicherungs- und vertragsrechtlichen Voraussetzungen besteht für Patienten mit Rückenschmerzen die Möglichkeit an einem Multimodalen Schmerzprogramm im Rückenzentrum im Reha-Zentrum Teltow teilzunehmen. Mit verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen bestehen Direktverträge um eine solche Maßnahme durchführen zu können. Eine Chronifizierung des Rückenschmerzes soll verhindert und die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden. Im Fokus des ganzheitlichen Konzeptes und der interdisziplinären Therapie stehen dabei besonders aktive Maßnahmen zur Linderung des Schmerzes und die Hilfe zur Selbsthilfe.

Gerne können wir Sie in unserer Reha-Sprechstunde dazu beraten.

 

Ambulante Rehabilitation – Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation erfolgt. Sie beginnt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung, möglichst jedoch direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Bei medizinischer Notwendigkeit ist auch ein verzögerter Beginn möglich. Die Dauer beträgt üblicherweise 3 Wochen, bzw. 15 Behandlungstage. Eine Verlängerung ist bei medizinisch-therapeutischer Notwendigkeit möglich.

Die Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt unter Berücksichtigung der AHB-Indikationsliste. Die Anschlussheilbehandlung muss von den behandelnden Krankenhausärzten eingeleitet werden und wird in der Regel über den Sozialdienst des Krankenhauses organisiert. Nach der Entlassung ist es für niedergelassene Ärzte nur in Ausnahmefällen möglich, eine Anschlussheilbehandlung zu begründen. Sprechen Sie auf jeden Fall frühzeitig Ihren Krankenhausarzt auf eine AHB an und nennen Sie ggf. Ihre Wunscheinrichtung.

Persönliche und medizinische Voraussetzungen sind eine ausreichende Mobilität und Selbsthilfefähigkeit (Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang) des Patienten. Außerdem sollte dieser reisefähig sein, ein Patiententransport ist in entsprechenden Ausnahmefällen möglich.

Ziele einer Anschlussheilbehandlung sind, verloren gegangene Funktionen oder Fähigkeiten wiederzuerlangen oder auszugleichen sowie Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche, soziale und private Integration zu schaffen.

Ist die AHB eine Leistung der Krankenkasse, müssen Patienten ab 18 Jahren 10,- € pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zahlen. Ist sie eine Leistung des Rentenversicherungsträgers ist sie bei einer ganztägig ambulanten Durchführung zuzahlungsfrei.

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund der Ergebnisse der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelte ambulante Therapieform. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt.

Die zugelassenen Einrichtungen müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen. Es finden eine fachärztliche Betreuung, physiotherapeutische Einzelbehandlungen (z. B. Manuelle Therapie), eine Medizinische Trainingstherapie und balneophysikalische Maßnahmen (z. B. Lymphdrainage, Elektrotherapie, klassische Massage) statt.

Die Durchführung erfolgt in der Regel täglich (abhängig von der Verordnung durch den Durchgangsarzt), jeweils über ca. 3 – 4 Stunden. Eine Verordnung umfasst 10 Therapieeinheiten und kann durch den Durchgangsarzt verlängert werden. Eine Kostenübernahmeerklärung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger muss zu Beginn der EAP vorliegen.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung können auch private Krankenversicherungen, Beihilfen oder die Wehrbereichsverwaltung Kostenträger einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie sein. In der Regel wird diese Ihr behandelnder Arzt indikationsabhängig verordnen und die Kostenübernahme sollte vor Beginn der EAP Maßnahme geklärt werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Sie können einfach einen unverbindlichen Termin in unserer Reha-Sprechstunde vereinbaren. Die Durchführung kann 2 – 6 Mal wöchentlich, ggf. auch berufsbegleitend erfolgen.

Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation – AMR

Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabiliation (AMR) werden von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt und haben das Ziel, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, sie nach Eintritt zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.

Folgende Voraussetzungen zur Aufnahme müssen im Vorfeld geprüft werden:

  • Rehabilitationsbedürftigkeit
  • Rehabilitationsfähigkeit
  • Rehabilitationsprognose

Bei entsprechender medizinischer Indikation kann ihr behandelnder Arzt mit dem Formular 61 (Rehabilitationsantrag) eine AMR bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Dabei sollte der Wunsch auf eine ambulante Durchführung (die gesetzliche Vorgabe lautet: ambulant vor stationär) geäußert und auch das „Wunsch- und Wahlrecht des Patienten nach §9 SGB IX“ (Angabe einer Einrichtung) genutzt werden. Mit der Rehabilitationsmaßnahme können Sie erst beginnen, wenn über die Durchführung eine Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Krankenkasse vorliegt.

Vor Therapiebeginn findet eine eingehende ärztliche Aufnahmeuntersuchung statt. Anhand der Untersuchungsergebnisse legt der Reha-Arzt in Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Team und dem Patienten die Ziele der Rehabilitation fest. Zugeschnitten auf das Krankheitsbild und die bestehenden Defizite wird ein individueller Therapieplan erstellt. Die Durchführung erfolgt 3 – 5 Mal wöchentlich á 4 – 6 Stunden. Die Dauer beträgt in der Regel 15 Behandlungstage und kann verkürzt oder bei medizinischer Notwendigkeit und nach Antragstellung auch verlängert werden.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist für Personen ab 18 Jahren genau wie bei einem Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag zu entrichten. Allerdings ist zu beachten, dass die Zuzahlung auf maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt ist. Dies bedeutet, dass Zuzahlungen, die im gleichen Jahr bereits an ein Krankenhaus entrichtet wurden angerechnet werden.

Ambulante Rehabilitation – Privat (ARP)

Privatpatienten (Privat Krankenversicherte mit und ohne Beihilfe sowie Selbstzahler) können eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme (ARP) in unserer Einrichtung durchführen. Es erfolgt ein multimodales Therapieprogramm über ca. 5 bis 6 Stunden pro Behandlungstag. Sie werden regelmäßig von unserem Facharzt für Orthopädie betreut, der mit Ihnen einen indikationsabhängigen Therapieplan erstellt. Die Durchführung kann täglich oder auch 2 bis 3 Mal pro Woche erfolgen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Klärung der Kostenübernahme (PKV / Beihilfe) behilflich. Sie können einfach einen unverbindlichen Termin in unserer Reha-Sprechstunde vereinbaren.